
Unsere Leistungen
Das können Sie von uns erwarten
Die Seniorenresidenz „Kiepsche Villa“ ist eine gemeinnützige Einrichtung, das bedeutet, Ihr Geld wird nicht dazu verwendet, Gewinne zu erwirtschaften, oder die Leitung zu bezahlen, sondern kommt entweder dem Bewohner durch Investitionen, oder dem gesamten Pflegepersonal zu Gute.
- Moderne, barrierefreie Ein- und Zweibettzimmer, teilweise thematisiert, mit geräumigen Bädern, vollelektrischen Pflegebetten, Anschluss für Satelliten-TV, kostenfreiem W-Lan
- Geräumiger und wohnlicher Gemeinschaftsraum im Dachgeschoss, thematisiert, mit Kinoleinwand (133“) und Beamer
- Individuelle pflegerische und medizinische Versorgung in Kurz- und Langzeitpflege
- Fahrstuhl mit Halt in jeder Etage, inklusive direktem Ausgang aus dem Fahrstuhl zum einrichtungseigenen Park
- Qualifiziertes und gut bezahltes Pflegepersonal
- Frühstück, Zwischenmahlzeiten, Kuchen und Abendessen werden im Hause durch das eigene Personal vorbereitet, das Mittagessen wird von der Mahlzeit GmbH in Ballenstedt geliefert
- Groß angelegte asphaltierte Parkanlage hinter dem Hause, mit Möglichkeiten Wildtiere, Kaninchen, Meerschweinchen oder auch Goldfische zu füttern
- Zusammenarbeit mit regionalen Hausarztpraxen und der Aesculap-Apotheke Ballenstedt
81,86 € / pro Tag
- Entgelt Unterkunft: 12.72 €
- Entgelt Verpflegung: 8.48 €
- Investitionskosten: 14.20 €
- Ausbildungsumlage: 3.43 €
- Eigenanteil Pflege: 51.51 €
149,70 € / pro Tag
- Entgelt Unterkunft: 12.72 €
- Entgelt Verpflegung: 8.48 €
- Investitionskosten: 14.20 €
- Ausbildungsumlage: 3.43 €
- Pflegekosten: 103.62 €
- § 43b Vergütungszuschlag: 7.25 €
Oft gestellte Fragen
Antworten zu
Kosten und Pflege
Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet, dass wenn ein Pflegebedürftiger überbrückungsweise nicht mehr zuhause gepflegt werden kann, dieser die Möglichkeit hat, in einer vollstationären Einrichtung aufgenommen zu werden.
Diese Möglichkeit kann jedes Jahr aufs Neue in Anspruch genommen werden und ist in einem Zeitraum von bis zu 6 Wochen im Jahr, oder bis das Budget von derzeit 3539,00 € aufgebraucht ist, möglich.
Im Falle der Seniorenresidenz „Kiepsche Villa“ ist das Budget der Pflegekasse nach 34 Tagen aufgebraucht.
Um einen Anspruch darauf zu haben, benötigt der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2.
Der Pflegebedürftige kann die Kosten des Pflegesatzes und den § 43b auf Antrag bei seiner Pflegekasse wieder bekommen.
Was bedeutet stationäre Pflege?
Unter stationärer Pflege versteht man die Rund um die Uhr Pflege in einem Pflegeheim. Dies kann zum Beispiel durch die Kurzzeitpflege oder eben die vollständige stationäre Aufnahme mit Heimvertrag erfolgen.
Welche Kosten übernimmt die für mich zuständige Pflegekasse?
Im Falle der vollständig stationären Aufnahme übernimmt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag. Durch den Leistungszuschlag sind die monatlichen Eigenanteile für Pflegebedürftige wie folgt:
Im 1. Jahr:
– Pflegegrad 2: 2496,09 €
– Pflegegrad 3: 2495,91 €
– Pflegegrad 4: 2495,91 €
– Pflegegrad 5: 2495,85 €Im 2. Jahr:
– Pflegegrad 2: 2245,63 €
– Pflegegrad 3: 2245,49 €
– Pflegegrad 4: 2245,49 €
– Pflegegrad 5: 2245,44 €Im 3. Jahr:
– Pflegegrad 2: 1911,70 €
– Pflegegrad 3: 1911,60 €
– Pflegegrad 4: 1911,60 €
– Pflegegrad 5: 1911,56 €Ab dem 4. Jahr:
– Pflegegrad 2: 1494,29 €
– Pflegegrad 3: 1494,23 €
– Pflegegrad 4: 1494,23 €
– Pflegegrad 5: 1494,22 €Muss ich die Gesamtkosten im Voraus tragen?
Nein. Die Gesamtkosten pro Monat werden in der Seniorenresidenz „Kiepsche Villa“ nachschüssig bezahlt. Das bedeutet, es wird immer am Ende des Monats zum 28./30./31. bevorzugt per Einzugsermächtigung eingezogen um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.